Lebensversicherungen

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"Wenn man nach zweijährigem Rentenbezug stirbt, hat die Versicherung das Geschäft gemacht, lebt man länger, steigt der Kunde gut aus"

Wenn die versicherte Person verstirbt, wird die Rente dem von ihm eingesetzten Nutznießer - etwa der Witwe - weiterbezahlt. Rohrbach: "Damit wird die Erlebensversicherung auch zu einer Art Hinterbliebenenvorsorge, wenngleich sie nicht die erhebliche Mehrbelastung einer gemischten Er- und Ablebensversicherung kostet."
    Man kann ebenfalls vertraglich eine sogenannte Rückgewähr festlegen. Das nicht verbrauchte Kapital geht dann an die Erben oder einen sonstigen Begünstigten. Rohrbach: "Davon wird allerdings wenig Gebrauch gemacht."
Wie viel die Versicherungsgesellschaften bei einer garantierten Rentenzahlung bis zum Lebensende tatsächlich leisten müssen, kann zu Beginn der Laufzeit nicht feststehen, da die Rente bis zum Lebensende läuft. Czutta: "Das ist ein Glücksspiel für die Versicherung, weil man ja nie weiß, wie lange man lebt." Das heißt, wird der Versicherte älter als die zur Preisgestaltung herangezogene statistische Lebenserwartung (laut Sterbetabelle beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern knapp 74 Jahre und bei Frauen knapp 79 Jahre), zahlt die Versicherung bis an sein Lebensende, selbst wenn der einbezahlte Betrag schon längst verbraucht ist.
    Segnet der Kunde jedoch vor seiner statistischen Lebenserwartung das Zeitliche, fällt das eingezahlte Kapital der Versicherung zu. Czutta: "Wenn man nach zweijährigem Rentenbezug stirbt, hat die Versicherung das Geschäft gemacht, lebt man länger, steigt der Kunde gut aus."
Ein Preisvergleich zwischen den einzelnen Anbietern zahlt sich bei den Erlebensverträgen mit Einmalerlag ganz besonders aus. Die Unterschiede bei den versprochenen Auszahlungssummen sind enorm hoch. Die Assekuranzen locken zum Teil mit zukünftigen Gewinnbeteiligungen, die zumindest als gewagt bezeichnet werden können. Rohrbach: "Vor allem Newcomer in der Versicherungsbranche machen gerne hohe Versprechungen."
    Derzeit betragen die Unterschiede bei den Auszahlungssummen zwischen dem billigsten und teuersten Angebot bis zu 1,5 Millionen Schilling. Da drängt sich doch die Frage auf, ob die Versicherer ihre Versprechen auch halten. Czutta: "Manche werden ihre Versprechungen zurücknehmen müssen. Dennoch wird es auch weiterhin Unterschiede geben - zumindest bis 600.000 Schilling."

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