Lebensversicherungen
Trend
"Wenn man nach zweijährigem Rentenbezug stirbt, hat die Versicherung
das Geschäft gemacht, lebt man länger, steigt der Kunde gut aus"
Wenn die versicherte Person verstirbt, wird die Rente dem von ihm eingesetzten
Nutznießer - etwa der Witwe - weiterbezahlt. Rohrbach: "Damit wird
die Erlebensversicherung auch zu einer Art Hinterbliebenenvorsorge, wenngleich
sie nicht die erhebliche Mehrbelastung einer gemischten Er- und Ablebensversicherung
kostet."
Man kann ebenfalls vertraglich eine sogenannte Rückgewähr
festlegen. Das nicht verbrauchte Kapital geht dann an die Erben oder einen
sonstigen Begünstigten. Rohrbach: "Davon wird allerdings wenig Gebrauch
gemacht."
Wie viel die Versicherungsgesellschaften bei einer garantierten Rentenzahlung
bis zum Lebensende tatsächlich leisten müssen, kann zu Beginn der
Laufzeit nicht feststehen, da die Rente bis zum Lebensende läuft. Czutta:
"Das ist ein Glücksspiel für die Versicherung, weil man ja
nie weiß, wie lange man lebt." Das heißt, wird der Versicherte
älter als die zur Preisgestaltung herangezogene statistische Lebenserwartung
(laut Sterbetabelle beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei
Männern knapp 74 Jahre und bei Frauen knapp 79 Jahre), zahlt die Versicherung
bis an sein Lebensende, selbst wenn der einbezahlte Betrag schon längst
verbraucht ist.
Segnet der Kunde jedoch vor seiner statistischen Lebenserwartung
das Zeitliche, fällt das eingezahlte Kapital der Versicherung zu. Czutta:
"Wenn man nach zweijährigem Rentenbezug stirbt, hat die Versicherung
das Geschäft gemacht, lebt man länger, steigt der Kunde gut aus."
Ein Preisvergleich zwischen den einzelnen Anbietern zahlt sich bei den Erlebensverträgen
mit Einmalerlag ganz besonders aus. Die Unterschiede bei den versprochenen
Auszahlungssummen sind enorm hoch. Die Assekuranzen locken zum Teil mit zukünftigen
Gewinnbeteiligungen, die zumindest als gewagt bezeichnet werden können.
Rohrbach: "Vor allem Newcomer in der Versicherungsbranche machen gerne
hohe Versprechungen."
Derzeit betragen die Unterschiede bei den Auszahlungssummen
zwischen dem billigsten und teuersten Angebot bis zu 1,5 Millionen Schilling.
Da drängt sich doch die Frage auf, ob die Versicherer ihre Versprechen
auch halten. Czutta: "Manche werden ihre Versprechungen zurücknehmen
müssen. Dennoch wird es auch weiterhin Unterschiede geben - zumindest
bis 600.000 Schilling."